PUNZIERUNG 1867 – 1922
Am 30. November 1866 wurde vom österreichischen Finanzministerium ein neues Punzierungsgesetz erlassen, das am 19. März 1872 abgeändert wurde.
Diese Gesetze betrafen sowohl die Punzenbilder als auch die Kontrollamtszeichen.
Kontrollamtszeichen im Gesetz vom 30. November 1866
Punzenbilder im Gesetz vom 30. November 1866.
Im Punzenbild ist die Feingehaltszahl, nicht aber das Kontrollamtszeichen enthalten, das extra eingeschlagen werden mußte.
Punzenbilder im Gesetz vom 19. März 1872.
Im Punzenbild ist sowohl die Feingehaltszahl als auch das Kontrollamtszeichen enthalten (hier angegeben durch einen Stern).
Kontrollamtszeichen im Gesetz vom 19. März 1872
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